05. August 19:30 – 20:45
Crosstalk: Zöllner/Roche & Max Gaertner
Das Zöllner-Roche-Duo und Max Gaertner sind am Donnerstag, 5. August 2021, 19.30 Uhr, zu Gast in der KunstKulturKirche Allerheiligen.
Das Zöllner-Roche-Duo gehört zu den aktivsten Kammermusikformationen des zeitgenössischen Musiklebens. Abenteuerlustiges Musizieren und kreative Risikobereitschaft zählen zu ihren Markenzeichen. Dabei widmen sie sich vor allem der Musik der jüngeren Komponistinnengeneration. Für ihr Projekt crosstalk stellen sie ihr Repertoire den Ideen eines Gastmusikers gegenüber: In der KunstKulturKirche treffen sie auf den Schlagzeuger Max Gaertner. Mit seinem Projekt „Contemporary Miniatures“ widmet er sich der Verbindung von Perkussion und (Live-)Elektronik in Form 60-sekündiger Kurzkompositionen aus der Feder von Julia Mihaly (D), Bruce Hamilton (USA), Aki Yli-Salomäki (FIN) u.a. Mit diesen Kompositionen kommentiert oder verbindet er die Duo-Stücke, denkt sie weiter und fordert die beiden Musikerinnen anschliessend zum Crosstalk-Trio heraus.
Das Zöllner-Roche-Duo – Eva Zöllner (Akkordeon) und Heather Roche (Klarinetten) – und Max Gaertner (Schlagzeug) spielen:
Elnaz Seyedi: Nach Neuen Meeren (2018) für Kl & Akk
Bruce Hamilton: All Fall (2021, UA) für Vibraphon & Zuspielung
Aki Yli-Salomäki: Vibra Phase (2021, UA) für Vibraph. & Zuspielung
Lina Järnegard: In wind, waiting and water (2020, UA) für Kl & Akk
Matthias Kaul : Songbook for Snaredrum Mvt. 5 & 6 (2018/19)
Miki Manabe: Beat – time vibration (2020, UA) für Kl, Akk & Elektr
Georgina Derbez: Forca d´Amor... (2007, DEA) für Kl & Akk
Julia Mihaly: Druckverhältnisse (2021, UA) für gr Trommel & Elektr
Gaertner/Roche/Zöllner: Improvisation
Eintritt: 12 Euro (6 Euro ermäßigt)
Karten gibt es ausschließlich an der Abendkasse. Diese öffnet ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
BITTE BEACHTEN
Die KunstKulturKirche Allerheiligen bietet zur Zeit Platz für 56 Personen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Teilnahme am Konzert ist für alle Besucherinnen und Besucher möglich, die:
- vollständig geimpft sind, wobei seit der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sein müssen
- einen Nachweis über eine Covid-19 Genesung vorzeigen können, welche mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt
- einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test (sog. Schnelltest) vorzeigen können, bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) werden nicht anerkannt.
Der jeweilige Nachweis ist beim Einlass zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Schnelltests vor Ort durchführen.
Bildnachweis: © Inga Geiser